Antrag Elternzeit
Ein Kind aufwachsen zu sehen ist für jeden der es miterlebt hat eine wunderbare und sehr prägende Zeit. Gönnen Sie Ihrem Kind die Zuneigung und Fürsorge welche es für eine behütete Kindheit benötigt.
Der Antrag Elternzeit ist der erste Schritt in die Richtung Ihrem Kind ausreichend Zeit und Fürsorge zu ermöglichen. Finden Sie hier einen Muster Antrag Elternzeit für Ihren Arbeitgeber um sicher in Ihre berufliche Auszeit zu starten. Ein pünktlich eingereichter Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber ermöglicht es Ihnen bis zu zwölf Monate Ihren Job auszusetzen, diese wertvolle Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen und anschließend problemlos wieder in Ihrer alten Stelle beschäftigt zu werden.
Damit dieses sicher funktioniert und Sie nach der Elternzeit nicht ohne Arbeit dastehen, wurde im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) abgesichert, dass Sie mit einem Antrag Elternzeit beim Arbeitgeber wieder in Ihre Beschäftigung zurückkehren können. Damit hat die Bundesregierung ein Recht auf Elternzeit bis zum Ende des dritten Lebensjahres ermöglicht. Bis zu zwölf Monate dieser Elternzeit können Sie sich aufsparen und bis zum 8. Lebensjahr Ihres Kindes in Anspruch nehmen. Im Falle, dass beide Elternteile berufstätig sind, können Sie frei entscheiden welches Elternteil die Elternzeit nimmt. Es ist auch möglich, dass beide den Antrag Elternzeit einreichen und sich eine Auszeit gönnen. Gern wird diese Zeit von den Vätern genutzt, die die Zeit in Anspruch nehmen um viel Zeit mit Kind und Frau zu verbringen.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist auch möglich. Damit verlieren Sie nicht komplett den Anschluss an die täglichen Alltagsaufgaben und haben dennoch mehr Zeit sich um Ihre Familie zu kümmern. Laut § 15 Abs. 7 BEEG können Sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten unter bestimmten Voraussetzungen. Zum einen sollten keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen, die den Arbeitgeber davon abhalten können Ihren Teilzeit Antrag Elternzeit nicht zu genehmigen. Außerdem müssen Sie vor Beantragung der Elternzeit mindestens sechs Monate im Betrieb tätig gewesen sein, das Unternehmen muss mehr als 15 Beschäftigte haben und Ihr Antrag Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn der Teilzeit Elternzeit abgegeben worden sein. Dann sollte Ihnen nichts mehr im Wege stehen Ihre Arbeitszeit zu verkürzen.
Zustimmung Arbeitgeber zum Antrag Elternzeit
Wichtig ist, dass Sie den Antrag Elternzeit bis sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht haben. Sollten Sie diese Zeit nicht einhalten, verschiebt sich im schlimmsten Fall der Beginn Ihrer Elternzeit nach hinten. Nach Absprache und Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist auch eine Verkürzung dieser Frist möglich.
Wichtig ist, um alle Risiken auszuschließen, dass Sie nicht schon länger als die sieben Wochen vorher ankündigen, dass Sie Elternzeit beantragen wollen. Damit schließen Sie aus, dass Ihnen aus irgendwelchen Gründen gekündigt wird, sollte Ihrem Arbeitgeber ein solcher Antrag ein Dorn im Auge sein. Er verliert schließlich einen gut integrierten Arbeitnehmer und muss sich nach Ersatz umschauen. Wenn Sie nach dem Jahr Elternzeit zurück ins Unternehmen kommen ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet Sie wieder aufzunehmen, es kann aber sein, dass sich zuvor gewohnte Kompetenzen verschoben haben und Sie nicht mehr die gleichen Aufgaben und Verantwortungen haben. Das ist ein natürlicher Prozess, da Ihre Fehlzeit irgendwie überbrückt werden musste. Versuchen Sie also sich schnell einzugewöhnen und sich nach und nach alte Zuständigkeiten wieder aufzubauen.
Wie ein Muster Antrag Elternzeit aussieht, sehen Sie hier.