Wird Nachwuchs erwartet, sollten die werdenden Eltern rechtzeitig damit beginnen, die Finanzen zu regeln. Ein wichtiger Teil der Vorbereitungen für die Zeit nach der Geburt ist die Beantragung von Elterngeld.
Viele sind sich dabei nicht im Klaren, wo, wann und wie das Elterngelb bezogen wird – wir haben die häufigsten Fragen zu diesem Thema für Sie beantwortet.
Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Finanzleistung. Es steht allen Elternteilen zu, die sich in der Zeit nach der Geburt der Kinderbetreuung widmen. Dies gilt sowohl für Personen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden und eine Elternpause einlegen, als auch für Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht in einer Anstellung befinden. Darüber hinaus haben Auszubildende und Selbstständige einen Anspruch auf die Leistungen des Elterngeldes.
Hinweis zum Elterngeld: Es gibt Sonderfälle, in denen sich das Elterngeld auf Großeltern oder nicht verwandte Drittpersonen übertragen lässt. Für spezielle Fälle ist es ratsam, dazu eine Elterngeldberatung in Anspruch zu nehmen. Dabei wird geklärt, welche Ansprüche auf Elterngeld durch wen geltend gemacht werden können.
In welcher Höhe wird Elterngeld ausbezahlt?
Das Elterngeld wird mit einem Mindestsatz von 300 Euro im Monat gezahlt. Die Beziehungsperson muss die Kinderbetreuung dabei selber übernehmen und darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Generell stehen Eltern bis zu 67 % des durchschnittlichen Monatseinkommens zu, das in den 12 Monaten vor der Geburt erwirtschaftet wurde; bis zu einem Höchstsatz von 1800 Euro pro Monat.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Der maximale Bezugszeitraum ist bis zum 14. Lebensmonat des Kindes angesetzt. Alleinerziehende Elternteile bekommen die Unterstützung problemlos über den vollen Zeitraum bewilligt. Für Paare gibt es allerdings eine Sonderregelung. Nur wenn beide Eltern in die Elternzeit gehen, können sie die Leistungen für 14 Monate beziehen. Ist dies nicht der Fall, wird der Bezugszeitraum auf 12 Lebensmonate gekürzt.
Hier wird das Elterngeld beantragt
Die werdenden Eltern müssen zu Beantragung von Elterngeld ein Formblatt ausfüllen und dies an die zuständige Elterngeldstelle weiterleiten. In der Regel ist diese an den Wohnort der Eltern geknüpft. In den folgenden Bundesländern gibt es allerdings Sonderregelungen:
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- • Bayern – Die zuständige Behörde wird über den Geburtstag des Kindes bestimmt.
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- • Niedersachsen – Die zentrale Verteilung der Elterngeldstellen erfolgt auf mehrere Städte und Gemeinden.
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- • Nordrhein-Westfalen – Die Elterngelstelle wird über die Postleitzahl des Wohnorts ermittelt.
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- • Thüringen – Das Elterngeld wird über das örtliche Jugendamt beantragt.
- • Saarland – Es gibt lediglich eine zentrale Elterngeldstelle für sämtliche Anträge.
Wann sollte das Elterngeld beantragt werden?
Eltern können die staatliche Leistung erst nach der Geburt des Kindes beantragen. Der Antrag muss immer in schriftlicher Form an die entsprechenden Behörden eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen online zur Verfügung – sie sind für jedes Bundesland unterschiedlich im Aufbau.
Das Elterngeld kann für bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden. Dies gibt Eltern ein ausreichendes Zeitfenster für die Einreichung der Unterlagen. Rückwirkende Zahlungen werden ab dem Tag der offiziellen Formulareinreichung berechnet.
Fazit – Elterngeld ist eine wichtige Finanzhilfe
Wer sich in der Zeit nach der Geburt voll und ganz auf die Kinderbetreuung konzentrieren möchte, der kann dank des Elterngelds die finanziellen Herausforderungen dieser Zeit meistern. Der Antrag wird in der Regel umgehend bearbeitet und es kommt lediglich eine kurze Wartezeit von weniger als vier Wochen zum Tragen. Wer sich unmittelbar nach der Geburt um den Antrag kümmert, kann nahezu übergangslos ein festes Einkommen sichern.